- zur Last gelegte Straftat
- предл.
юр. инкриминируемое преступление
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Ab instantia — absolvieren, einen Beschuldigten aus der Untersuchung entlassen und nur insofern frei sprechen, als die vorhandenen Beweise die ihm zur Last gelegte Straftat nicht hinlänglich dartun. Durch diese Entbindung von der Instanz, die dem ältern… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Loving v. Virginia — Verhandelt 10. April 1967 Entschieden 12. Juni 1967 Rubrum: Richard Perry Loving, Mildred Jeter Loving v. Virginia Aktenzeichen … Deutsch Wikipedia
Zitiergebot — Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das… … Deutsch Wikipedia
Alĭbi — (lat., »anderswo, an einem andern Orte«). Wenn bei Kriminaluntersuchungen der Beschuldigte sein A. nachweisen, d.h. dartun kann, daß er sich zu. der Zeit, als die ihm zur Last gelegte Straftat begangen wurde, an einem andern Ort als dem ihrer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Strafprozess (Deutschland) — In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde. Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen. Der Strafprozess läuft… … Deutsch Wikipedia
Strafverfahrensrecht (Deutschland) — In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde. Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen. Der Strafprozess läuft… … Deutsch Wikipedia